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Recht

Stand

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Leistungen der WDM Webdesign München GmbH unter der Marke Zweite Schicht. Stand: Oktober 2026.

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der WDM Webdesign München GmbH, Deisenhofener Str. 45, 81539 München (nachfolgend "Anbieter") und ihren Kunden über Leistungen, die unter der Marke Zweite Schicht angeboten werden.

1.2 Der Anbieter erbringt seine Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.

1.3 Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen schriftlich zugestimmt hat.

2. Leistungen

2.1 KI-Ablaufanalyse. Der Anbieter nimmt Arbeitsabläufe des Kunden auf und erstellt eine schriftliche Bewertung mit Aufwandsschätzung, Empfehlung zur Betriebsart und Festpreisangebot je Ablauf. Die Analyse ist eine Dienstleistung; geschuldet ist die sorgfältige Durchführung, nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis.

2.2 Umbau eines Ablaufs. Der Anbieter entwickelt auf Grundlage des in der Analyse oder einem gesonderten Angebot beschriebenen Leistungsumfangs einen automatisierten Ablauf, richtet ihn in den Systemen des Kunden ein, führt einen Probelauf durch und übergibt ihn mit Dokumentation. Der Umbau ist ein Werkvertrag; geschuldet ist die im Angebot beschriebene Funktion.

2.3 Laufende Begleitung. Der Anbieter überwacht die übergebenen Abläufe, passt sie bei Änderungen von Modellen, Systemen oder Regeln an und stellt ein monatliches Kontingent für Erweiterungen und Fragen bereit. Die Begleitung ist ein Dienstvertrag mit dem im Angebot beschriebenen Umfang und den dort genannten Reaktionszeiten.

2.4 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

3. Mitwirkung des Kunden

3.1 Der Kunde stellt rechtzeitig alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Daten, Zugänge und Ansprechpartner bereit und benennt eine entscheidungsbefugte Person.

3.2 Der Kunde stellt sicher, dass er zur Bereitstellung der Daten und Inhalte berechtigt ist und dass deren Verarbeitung durch den Anbieter zulässig ist.

3.3 Verzögerungen, die auf fehlende Mitwirkung zurückgehen, verlängern vereinbarte Fristen entsprechend. Mehraufwand kann nach dem vereinbarten Stundensatz berechnet werden.

4. Einsatz von KI-Systemen, Prüfung und Freigabe

4.1 Die Leistungen des Anbieters beruhen auf dem Einsatz von Sprachmodellen und anderen KI-Systemen. Deren Ausgaben sind ihrer Natur nach nicht deterministisch und können trotz sorgfältiger Regeln, Prüfschritte und Protokollierung fehlerhaft, unvollständig oder ungeeignet sein.

4.2 Der Anbieter gestaltet jeden Ablauf so, dass Ausgaben nach vereinbarten Regeln automatisch geprüft und protokolliert werden und dass Fälle, die diese Regeln nicht eindeutig entscheiden, einer natürlichen Person beim Kunden vorgelegt werden.

4.3 Die inhaltliche Prüfung und Freigabe von Texten, Daten, Kundenkommunikation und sonstigen Ausgaben, die veröffentlicht, an Dritte übermittelt oder rechtlich relevant verwendet werden, obliegt dem Kunden. Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit, Rechtmäßigkeit oder Eignung einzelner KI-Ausgaben und schuldet insbesondere keine bestimmte Trefferquote, Ersparnis oder sonstige Ergebniskennzahl, soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.

4.4 Der Kunde entscheidet über die Betriebsart (Verarbeitung im Haus, in einem europäischen Rechenzentrum oder über Cloud-Modelle unter Auftragsverarbeitungsvertrag) und über die Modellanbieter. Der Anbieter berät und dokumentiert die Empfehlung; die Entscheidung des Kunden wird schriftlich festgehalten.

5. Vergütung

5.1 Es gelten die im Angebot genannten Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

5.2 Die Ablaufanalyse und der Umbau werden zum Festpreis erbracht. Beim Umbau werden 50 Prozent bei Auftragserteilung und 50 Prozent bei Abnahme fällig, sofern nicht anders vereinbart. Die Begleitung wird monatlich im Voraus berechnet.

5.3 Nutzungsentgelte von Modell- und Cloud-Anbietern sind nicht in den Preisen enthalten. Sie werden über ein Konto des Kunden beim jeweiligen Anbieter abgerechnet oder vom Anbieter nach tatsächlichem Verbrauch ohne Aufschlag weiterberechnet.

5.4 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.

6. Abnahme

6.1 Nach Abschluss des Umbaus zeigt der Anbieter die Fertigstellung an. Der Kunde prüft die Leistung innerhalb von 14 Tagen und erklärt die Abnahme oder teilt Mängel schriftlich mit. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

6.2 Erklärt sich der Kunde innerhalb der Frist nicht, gilt die Leistung als abgenommen. Gleiches gilt, wenn der Kunde den Ablauf produktiv einsetzt.

7. Nutzungsrechte

7.1 Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, die für ihn erstellten Programme, Regelwerke, Prompts und Dokumentationen zu nutzen, zu ändern und weiterzuentwickeln, auch durch Dritte. Der Quellcode wird übergeben.

7.2 Ausgenommen sind allgemeine Werkzeuge, Bibliotheken und Vorgehensweisen des Anbieters, die nicht spezifisch für den Kunden entwickelt wurden. An diesen erhält der Kunde ein einfaches, unbefristetes Nutzungsrecht im Rahmen der erstellten Abläufe.

7.3 Komponenten Dritter, einschließlich Open-Source-Software und Modellanbieter, unterliegen deren Lizenzbedingungen.

8. Laufzeit und Kündigung der Begleitung

8.1 Die laufende Begleitung beginnt zum vereinbarten Termin und läuft auf unbestimmte Zeit. Sie kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden, erstmals zum Ende des ersten vollen Monats.

8.2 Nach Ende der Begleitung bleiben die Abläufe beim Kunden lauffähig. Der Anbieter übergibt auf Wunsch die aktuellen Zugänge, Protokolle und Dokumentationen und löscht danach die zur Überwachung gehaltenen Daten.

9. Datenschutz und Vertraulichkeit

9.1 Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Der Anbieter setzt Unterauftragsverarbeiter nur ein, wie im Auftragsverarbeitungsvertrag und in der Dokumentation je Ablauf benannt.

9.2 Keine Kundendaten verlassen die Systeme des Kunden ohne dessen schriftliche Entscheidung, und keine Daten des Kunden trainiert je ein fremdes Modell. Der Anbieter verwendet Daten des Kunden nicht zum Training von KI-Modellen, lässt sie nicht dafür verwenden und setzt nur Modellanbieter ein, die dies vertraglich zusichern.

9.3 Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Geschäftsinformationen der anderen Partei vertraulich, auch nach Vertragsende.

9.4 Der Anbieter darf den Kunden nach dessen schriftlicher Zustimmung als Referenz nennen.

10. Gewährleistung

10.1 Für den Umbau gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte mit einer Frist von zwölf Monaten ab Abnahme. Mängel sind schriftlich und nachvollziehbar anzuzeigen. Der Anbieter beseitigt Mängel nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Neuherstellung.

10.2 Keine Mängel sind Abweichungen, die auf Änderungen des Kunden oder Dritter, auf geänderte Schnittstellen oder Modelle Dritter, auf fehlerhafte oder unvollständige Daten des Kunden oder auf die in Ziffer 4.1 beschriebene Natur von KI-Ausgaben zurückgehen. Solche Anpassungen sind Gegenstand der Begleitung oder werden gesondert beauftragt.

11. Haftung

11.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

11.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf die Vergütung des betroffenen Auftrags, bei der Begleitung auf die Vergütung der letzten zwölf Monate. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

11.3 Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die aus der Verwendung von KI-Ausgaben entstehen, die der Kunde ohne die in Ziffer 4.3 beschriebene Prüfung und Freigabe verwendet hat, sowie nicht für Ausfälle oder Änderungen von Systemen und Modellen Dritter.

11.4 Der Kunde ist für die Datensicherung seiner Systeme verantwortlich. Vor schreibenden Eingriffen in Bestände erstellt der Anbieter eine Sicherung des betroffenen Bestands, soweit technisch möglich.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

12.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist München, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

12.3 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform; E-Mail genügt. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.